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Migrations- und Integrationsbeirat Stadt Bernkastel-Kues

Migrations- und Integrationsbeiratswahlen

Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Bernkastel-Kues


Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

A. Der Stadtrat Bernkastel-Kues hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Bernkastel-Kues auf 
Sonntag, den 10. November 2024 festgelegt.

B. 
B- I. 
Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 10  Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

B - II. Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

B - III. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues – Wahlamt, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues oder beim Wahlleiter im Rathaus der Stadt Bernkastel-Kues, Mandatstraße 1, 54470 Bernkastel-Kues eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

B - IV. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues – Wahlamt, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

C. Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Bernkastel-Kues, den 07.08.2024
gez. Alexandra Monzel, (Stellvertretende Wahlleiterin)


Bekanntmachung

  • dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bernkastel-Kues insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet
  • über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes
  • die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und
  • die Rücksendung des Wahlbriefes an den Wahlleiter oder den Briefwahl­vor­stand

I. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Bernkastel-Kues insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.

II. Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung – Wahlamt (Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues). Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18 Uhr, angefordert werden.

III. Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV. Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues) eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

V. Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 18:00 Uhr in Raum 300 der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.

Bernkastel-Kues, den 30.09.2024
gez. Roman Bastgen
(Wahlleiter)


Allgemeine Informationen zur Wahl: