Information: Der Bundesgerichtshof stellt für kostenlose Anzeigenblätter fest, dass diese nicht als "Werbung" einzustufen seien. Sie dürfen deshalb sogar in einen Briefkasten mit dem Aufkleber „keine Werbung“ eingeworfen werden, weil sie aufgrund ihres (auch) redaktionellen Inhalts gerade keine Werbung seien.
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