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Informationsfreiheit

Ihr Recht auf Informationen

Nach dem am 1. Januar 2016  in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieses Gesetz gewährleistet die aktive Veröffentlichung dieser Informationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung.

Sollten Sie eine Anfrage nach diesem Gesetz, die die Themenfelder der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues betrifft, an uns richten wollen, können Sie dies gerne unter folgenden Adressen tun (Postadresse):

Transparenzstelle der VGV Bernkastel-Kues
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues

oder direkt mit der nebenstehenden Personenkachel.


Hinweis:

Das Bürger- und Ratsinformationssystem ermöglicht eine umfassende Einsicht in die Arbeit der kommunalen Gremien und den Ausschüssen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Hier können Sie die Inhalte öffentlicher Sitzungen einsehen. Es stehen dabei die Tagesordnungen, die zugehörigen öffentlichen Vorlagen und die Niederschriften zur Einsicht bereit. Die Einführung des Ratsinformationssystems ist für spätestens Mitte 2022 geplant.


Darüber hinaus hat in Rheinland-Pfalz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen. Sie können ihn bei allgemeinen Fragen zu diesem Gesetz kontaktieren.

Transparenzbeauftragter:

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