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Eröffnung elektronische Kommunikation

elektronische Kommunikation

Kontakte und Eröffnung elektronische Kommunikation:

Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Verwaltung

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

  • Elektronische Kommunikation
    Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
  • Formfreie elektronische Kommunikation
    Die formfreie elektronische Kommunikation ist immer dann möglich, wenn eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (zum Beispiel Anfragen oder allgemeine Mitteilungen).

Zu allgemeinen Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adressen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine formfreie elektronische Kommunikation ist auch an unsere folgenden zentralen E-Mail-Adressen möglich:

vgvbks@bernkastel-kues.de

oder

info@bernkastel-kues.de

oder auch als normale Mail (formfrei) über die Adresse der virtuellen Poststelle:

vg-bernkastel-kues@poststelle.rlp.de

Formgebundene ekektronische Kommunikation

Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn zum Beispiel eine Rechtsvorschrift die Schriftform und somit die eigenhändige Unterschrift anordnet. Dies ist in vielen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren, so zum Beispiel im Meldewesen oder im Gewerberecht der Fall. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) finden diese Regelungen auch im Privatrecht (zum Beispiel bei Verträgen) Anwendung.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 das Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen elektronischen Kommunikation eröffnet. Die formgebundene elektronische Kommunikation ist dann erforderlich, wenn durch eine Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist und diese Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll.

Voraussetzung zur formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch die Verwaltung. Gemäß §126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach §3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde-verwaltung Bernkastel-Kues und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden, etc.) gelten.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues bedient sich der Dienste der virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS). Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender, elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.

Die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) ist über www.rlp-service.de erreichbar.

Wir bieten Ihnen über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) folgende Möglichkeit zur Übermittlung:

Nachrichtenerfassung innerhalb der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die VPS für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.

Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Vorteil sein.

Hinweise und rechtliche Besonderheiten

Betreiber der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS):

Landesbetrieb Daten und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: +49 (0) 800 6000200
Telefax: +49 (0) 6131 605145
E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS), die wir für Sie zum Download bereithalten.

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen.

Alle "elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war.

Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.