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Start des Vorschlags- und Bewerbungsverfahrens zur Schöffenwahl
Voraussichtlich im Herbst/Winter 2022 beginnt das Verfahren zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Alle Bekanntmachungen und Veröffentlichungen erfolgen im amtlichen Mitteilungsorgan der jeweiligen Gemeinde; das ist i.d.R. das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
und natürlich hier auf der Homepage an dieser Stelle!
Überblick über den Ablauf der Wahl
In groben Zügen lassen sich folgende Phasen der Wahl unterscheiden, deren konkrete Termine durch Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Landes festgelegt werden:
- Die Präsidenten der Land- bzw. Amtsgerichte ermitteln anhand der Sitzungstage der Gerichte und der Vorgabe, dass Hauptschöffen nicht mehr als an zwölf Sitzungstagen herangezogen werden sollen, die Zahl der für die kommende Amtszeit in ihrem Bezirk erforderlichen (Jugend)Haupt- und Hilfsschöffen.
- Entsprechend der Einwohnerzahl teilen sie den Gemeinden den auf sie entfallenden Anteil der erforderlichen Schöffen mit.
- Den Amtsgerichten wird mitgeteilt, wie hoch die Zahl der vom Schöffenwahlausschuss jeweils zu wählenden (Jugend)Haupt- und Hilfsschöffen ist.
- Die Kommunen machen die Wahl bekannt und die Vertretungen der Gemeinden (für die Schöffen in allgemeinen, d. h. Strafsachen gegen Erwachsene) sowie die Jugendhilfeausschüsse (für die Jugendschöffen) stellen aufgrund der mitgeteilten Zahlen Vorschlagslisten mit mindestens der doppelten Zahl von Bewerbern auf.
- Auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene (nach Landesorganisationsrecht, in aller Regel die Kreise und kreisfreien Städte) werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks sieben Vertrauenspersonen für jeden Schöffenwahlausschuss gewählt.
- Die Vorschlagslisten werden öffentlich ausgelegt. Gegen einzelne Vorschläge kann jedermann Einspruch erheben.
- Die Listen (ggf. mit den Einsprüchen) werden an das zuständige Amtsgericht übersandt.
- Der Vorsitzende des Schöffenwahlausschusses (ein Amtsrichter) bereitet die Sitzung des Schöffenwahlausschusses vor.
- Die Schöffenwahlausschüsse - unter dem Vorsitz eines Richters am Amtsgericht bzw. eines Jugendrichters sowie unter Beteiligung eines Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen - entscheiden über die Einsprüche gegen die Vorschlagslisten und wählen die Schöffen, die an den Amts- und Landgerichten als Haupt- und Hilfsschöffen in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen in den kommenden fünf Jahren tätig werden sollen.
- Die gewählten Schöffen werden auf mögliche Hindernisse gegen ihre Wahl (Vorstrafen, Vermögensverfall usw.) überprüft und die Listen der Haupt- und Hilfsschöffen in allgemeinen und Jugendstrafsachen an das jeweilige Gericht übersandt.
- Die Amts- und Landgerichte losen die ihnen zugewiesenen Hauptschöffen auf alle Termine zur Hauptverhandlung der Spruchkörper für das kommende Jahr aus; die Hilfsschöffen werden für die gesamte kommende Amtsperiode in eine feste Reihenfolge auf der Hilfsschöffenliste ausgelost.