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Bundestagswahl 23.02.2025

Briefwahlunterlagen: Wahlscheinausstellung
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Wahlscheine können jetzt beantragt werden!
Wir weisen darauf hin, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 erfolgen wird, da erst zu diesem Zeitpunkt mit den Stimmzetteln für die Bundestagswahl zu rechnen ist.
Vorher wurden alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (am Wahltag mind. 18 Jahre alt, mindestens seit 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde der VG Bernkastel-Kues gemeldet und nicht vom Wahlrecht gem. Bundeswahlgesetz ausgeschlossen) in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Diese haben bereits eine sog. Wahlbenachrichtigung per Post zugesandt bekommen. Mit dieser können Wahlberechtigte dann entweder per QR-Code oder per Post, Fax oder Mail oder auch Online (s.untenstehend) oder auf persönliche Vorsprache im Wahlamt die Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie hierzu auch die nebenstehende Information im Bereich "Veröffentlichungen".
Link zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen - bitte hier klicken!
NICHT möglich ist eine Beantragung eines Wahlscheins per Telefon!
NICHT möglich ist die Beantragung eines Wahlscheins für einen Dritten ohne dessen schriftliche Vollmacht!
Parteien können noch bis zum 20.01.2025 einen Wahlvorschlag bei der zuständigen Stelle einreichen. Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Daher ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen – auch jetzt ist dies bereits möglich!
weitere Infos hierzu auf der Homepage der Bundeswahlleiterin - hier klicken
Deutsche im Ausland - Aufnahme in das Wählerverzeichnis auf Antrag
ACHTUNG: FRISTABLAUF für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 02.02.2025
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist ist abgelaufen und kann nicht verlängert werden.