Landtagswahl am 22. März 2026
Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, dem 22. März 2026, statt. Der Landtag setzt sich aus 101 Abgeordneten zusammen, vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese werden im Rahmen der so genannten „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Hierbei verfügt jede Wählerin und jeder Wähler über zwei Stimmen: Mit der Wahlkreisstimme wird in 52 Wahlkreisen jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt, während mit der Landesstimme die übrigen 49 Sitze über Landes- oder Bezirkslisten zugeordnet werden.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt nach § 2 Landeswahlgesetz ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Land Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehat oder - wer keine Wohnung in der Bundesrepublik innehat - sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht nach § 3 LWahlG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Passives Wahlrecht
Wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Alle Formulare für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landes- bzw. Bezirkslisten können auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters heruntergeladen werden: https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/fuer-wahlberechtigte-und-parteien/formulare
Weitere Informationen der Wahlkreisleitung finden Sie unter: https://www.bernkastel-wittlich.de/politik/wahlen/landtagswahl-2026/
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Bundestagswahl 23.02.2025

