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Online-Dienste

Online beantragen !

Über das landeseinheitliche Portal "rlpDirekt" bieten wir Ihnen unsere Verfahren an, die von Ihnen online und z.T. vollständig digital beantragt werden können.

Insgesamt sind derzeit 72 Verfahren volldigital durchführbar. 

Für die nicht im rlpDirekt-Portal als elektronisch abgebbar hinterlegten Verfahren bieten wir Ihnen über unser Formulardepot die Möglichkeit, alle weiteren Formularvorlagen herunterzuladen und an Ihrem Rechner auszufüllen. Hier ist der Link zu Formulardepot!


Für unsere digitalen Online-Formulare:

Für viele Verfahren benötigen Sie eine Online-Authentifizierung, die Sie entweder mit 

a) Ihrem Chip auf dem Personalausweis und einem Lesegerät (USB-Gerät oder Handy-App) erzeugen können ODER

b) mit einem beim Land Rheinland-Pfalz von Ihnen eingerichteten Nutzerkonto, bei dem Sie eine einmalige Authentifizierung per Post-Ident oder Behörden-Ident durchführen müssen.

Danach können Sie ohne weiteres Ausdrucken und manuelles Unterzeichnen alle Vorgänge durchführen. Eine Online-Bezahlfunktion ist momentan erst in Vorbereitung, d.h. möglicherweise müssen Sie manuell zum beantragten Vorgang eine Überweisung von Ihrem Girokonto durchführen. Aber nicht alle Vorgänge beinhalten eine Kostenkomponente.


Personenstandsverfahren (Standesamt)

Keine Verfahren gefunden.
Die online-Bürgerdienste in Rheinland-Pfalz ermöglichen es Ihnen, Vorgänge online zu erledigen und sparen Ihnen damit Zeit und lästige Behördengänge.

Online melden, elektronisch bezahlen

Im Bereich des Meldewesens können Sie die gebührenpflichtigen Vorgänge via Kreditkarte (Visa und MasterCard) oder Online-Überweisung (mittels giropay) bezahlen. In den jeweiligen Vorgängen werden Sie durch die Bearbeitungsschritte geleitet und mit dem Abschluss des Vorgangs erfolgt die automatisierte Weiterleitung an die Fachabteilung der Behörde. Beim einheitlichen online-Angebot der Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz wird insbesondere auch großen Wert auf das Thema Sicherheit gelegt. So erfolgt die Dateneingabe in die Online-Formulare über eine sichere https-Verbindung.

Den neuen Personalausweis (nPA) verwenden

Für die Nutzung der allermeisten Angebote ist ein neuer Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 01.11.2010) mit eingeschalteter eID-Funktion erforderlich. Sollten Sie über eine aktivierte eID-Funktion verfügen, aber den Transport-PIN (5-stellig) noch nicht geändert haben, können Sie dies sehr einfach mit den unter Serviceangeboten eID befindlichen Links erledigen.

Um unsere Verfahren nutzen zu können, wählen Sie bitte zunächst ein zugehöriges Gebiet aus (Feld "Ortsgemeinde / Region").