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Grünschnitt - Gartenabfall

Grüngut - Gartenabfälle

Gartenabfälle sollten grundsätzlich bei der nächstmöglichen Grüngutsammelstelle angeliefert werden. Diese kann innerhalb des Entsorgungsgebietes des A.R.T. auch in einem benachbarten Landkreis liegen.

Die Gartenabfälle müssen zudem unbelastet und frei von Krankheiten sein. Andernfalls müssen sie als Restabfall entsorgt werden.

Die Gartenabfälle (Grüngut) werden unterschieden in krautiges und holziges Grüngut.

Die krautigen Pflanzenreste werden in geeigneten Anlagen kompostiert oder im Rahmen der Vergärung als Energielieferant genutzt. Das holzige Material wird vor Ort zerkleinert und als Bodenverbesserer auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht.

Was gehört dazu?

Strauchiges Grüngut

  • Äste
  • Baumschnitt
  • Baumstämme (Durchmesser max. 20 cm, Länge max. 2 m)
  • Hartschalige Früchte (Kastanien, Eicheln, Nüsse etc.) - Können ebenfalls in der Natur belassen werden
  • Heckenschnitt
  • Rinde, Rindenmulch
  • Strauchschnitt
  • Tannenzapfen
  • Wurzeln
  • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstöcke bis zu einem Durchmesser von 0,15 m (Annahme nur im EVZ Mertesdorf und im EVZ Sehlem)
  • Baumstümpfe mit Wurzeln, Wurzelstöcke bis zu einem Durchmesser von 1,00 m (Annahme nur im EVZ Mertesdorf)


Krautiges Grüngut

  • Balkon- und Zimmerpflanzen (ohne Töpfe)
  • Gras, Grasschnitt
  • Laub
  • Moos
  • Rasenschnitt
  • Stauden