Verkauf der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Martsweg“ der Ortsgemeinde Monzelfeld
Die Ortsgemeinde Monzelfeld verkauft die folgenden 18 Baugrundstücke in der
Gemarkung Monzelfeld, Flur 5,
Martsweg Größe:
Haus-Nr. 1 m² 708
Haus-Nr. 2 m² 667
Haus-Nr. 3 m² 664
Haus-Nr. 4 m² 688
Haus-Nr. 5 m² 654
Haus-Nr. 6 m² 664
Haus-Nr. 7 m² 648
Haus-Nr. 8 m² 621
Haus-Nr. 9 m² 646
Haus-Nr. 10 m² 577
Haus-Nr. 11 m² 647
Haus-Nr. 12 m² 660
Haus-Nr. 13 m² 666
Haus-Nr. 14 m² 640
Haus-Nr. 15 m² 728
Haus-Nr. 16 m² 679
Haus-Nr. 17 m² 664
Haus-Nr. 18 m² 569
zum vollerschlossenen Verkaufspreis in Höhe von 110,00 € / m².

Die Baugrundstücke müssen ab Abschluss des Kaufvertrages innerhalb von 5 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus nach den geltenden Vorschriften des Bebauungsplanes „Martsweg“ (https://www.bernkastel-kues.de/verwaltung-buergerdienste/planen-bauen-wohnen/bebauungsplaene/) bebaut werden.
Hinweis:
Bei den Bauplätzen „Martsweg 1 und 2“ sind Mehrfamilienhäuser zulässig
Hierzu lädt die Ortsgemeinde Monzelfeld alle Interessenten zu einem ersten Vergabeverfahren in die Bürgerhalle (Proberaum) am Donnerstag, den 27.11.2025 um 19.00 Uhr ein.
Zugelassen sind Einzelpersonen und Bietergemeinschaften (z.B. Eheleute, Lebensgemeinschaften).
Ein entsprechender Bewerbungsbogen(hier klicken) kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues heruntergeladen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Gerlind Schwarz (Tel. 06531-54196, E-Mail: g.schwarz@bernkastel-kues.de) angefordert werden.
Bitte bringen Sie diesen Bewerbungsbogen am o.a. Termin mit.
Nach diesem ersten Vergabeverfahren werden die dann noch verfügbaren Baugrundstücke nach zeitlichem Eingang der Anfragen von Bauinteressenten zu den gleichen Bedingungen verkauft.
Wir weisen darauf hin, dass die notariellen Kaufverträge erst nach erfolgtem Straßenendausbau und erfolgter Vermessung abgeschlossen werden können.
Durch die Vermessung kann es noch zu geringfügigen Abweichungen bei der Größe einiger Grundstücke kommen.
Am Abend des ersten Vergabeverfahrens erhalten Sie jedoch eine schriftliche Zuschlagserteilung, die von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird.
Mit Zuschlagserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 5.000,00 € fällig.
Dieser Betrag wird mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet.
Monzelfeld, den 24.10.2025
gez.
Anette Roth
Ortsbürgermeisterin
