Alters- und Ehejubiläen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

    Inhalt der kommunalen Leistung:

    Zum 80., 85., 90., 95., und ab dem 100.sten Geburtstag jeder Geburtstag sowie
    ab dem 50. Ehejubiläum (und dann jedes folgende) erfolgen Ehrungen durch die Ortsbürgermeister/innen.

    Die oder der Jubilar kann einer Ehrung widersprechen.

    Eine Veröffentlichung der Jubiläumsdaten (im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues) erfolgt grundsätzlich erst nach Abgabe einer Zustimmungserklärung durch den oder die Jubilar/In.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende