Alters- und Ehejubiläen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
- zum 65-jährigen Ehejubiläum,
- zum 70-jährigen Ehejubiläum,
- und zum 75-jährigen Ehejubiläum
- sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
durch ein Glückwunschschreiben.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-KuesInhalt der kommunalen Leistung:
Zum 80., 85., 90., 95., und ab dem 100.sten Geburtstag jeder Geburtstag sowie
ab dem 50. Ehejubiläum (und dann jedes folgende) erfolgen Ehrungen durch die Ortsbürgermeister/innen.Die oder der Jubilar kann einer Ehrung widersprechen.
Eine Veröffentlichung der Jubiläumsdaten (im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues) erfolgt grundsätzlich erst nach Abgabe einer Zustimmungserklärung durch den oder die Jubilar/In.