Meldebescheinigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

    Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Die Erstellung einer Meldebescheinigung ist für Sie kostenfrei, falls Sie die Bescheinigung für eine andere Behörde für die Erbringung von Sozialleistungen (wie zum Beispiel Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld oder Wohngeld) benötigen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder telefonisch (06531-54130).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende