Online-Kirchenaustritte: Persönliche Vorsprache dennoch erforderlich

keine wirksame Erklärung durch ausfüllen eines Onlineformulars!

Einige Internetdienstleister bieten Onlineverfahren zum Kirchenaustritt an und verlangen hierfür Serviceentgelte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht im Auftrag der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues tätig werden. Das Ausfüllen eines Onlineformulars führt nicht zu einer wirksamen Kirchenaustrittserklärung. Hierfür ist die persönliche Vorsprache im Standesamt oder bei einem Notar unbedingt erforderlich. Im Rahmen der Vorsprache beim Standesamt werden die gesetzlich geregelten Kosten erhoben.

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